Das sogenannte „Pickerl“ bzw. § 57a Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Das „Pickerl“ muss in Österreich in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Pickerl-Überprüfung:
Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Was passiert, wenn das Pickerl überzogen ist?
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